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Rechtsgrundlage
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Menschen & Rechtliches
Die Meinungsfreiheit ist das in einer Demokratie gewährleistete subjektive Recht auf Freie Rede. Sie ist als Menschenrecht gegen die Staatsgewalt gerichtet und soll verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung verhindert oder beeinträchtigt wird.
Die Meinungsfreiheit schützt nicht nur die Äußerung, sondern auch die (öffentliche) Verbreitung einer Meinung, unabhängig von der Form (Wort, Schrift, Bild). Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der Zensur oder Repression ausdrücklich verboten. Gleichwohl sind der Meinungsfreiheit auch Grenzen gesetzt: Zum Schutz wichtiger Rechtsgüter kann der Staat Aussagen oder Veröffentlichungen bestimmter Art generell verbieten. Obwohl jeder Staat das selbst regelt, gibt es allgemein verbreitete Einschränkungen wie die zum Schutz der persönlichen Ehre geschaffenen Verbote der Beleidigung oder der Verleumdung. Darüber hinaus kann es je nach Verfassungstradition erhebliche Unterschiede in der Zurückhaltung des Staates geben: Im Gegensatz zu den insoweit äußerst zurückhaltenden USA steht in europäischen Ländern die öffentliche Hetze zu Lasten bestimmter Bevölkerungsgruppen unter Strafe (siehe Volksverhetzung). Die Meinungsfreiheit wurde bereits 1789 in Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als eines der vornehmsten Rechte des Menschen (frz.: un des droits le plus précieux de l’homme) bezeichnet. Heute gilt sie als einer der wichtigsten Maßstäbe für den Zustand der Demokratie.Quelle: Wikipedia Meinungsfreiheit
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